Bewerbung für das BVCM-Nachwuchsstipendium 2023

Bewirb Dich bis zum 9. August 2023 für das Nachwuchsstipendium im Bereich Community Management. Deine Förderung umfasst einen Platz im nächsten Zertifikatskurs „Community Manager*in“ und die BVCM-Zertifikatsprüfung „Community Manager*in (BVCM)“.

Bewerbung Nachwuchsstipendium

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Bedingungen

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Teilnahmebedingungen Stipendium „Community Manager*in“

§1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die nach dem 31.12.1989 geboren wurden, die über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen und die nachweislich nach dem 31.05.2021 einen Bachelor, einen Master oder ein Diplom als akademischen Abschluss erworben haben.

§2 Für eine erfolgreiche Teilnahme muss die Bewerberin bzw. der Bewerber das Teilnahmeformular bis zum 26. Juli 2023 um 23:59 Uhr vollständig ausfüllen und absenden.

§3 Das Stipendium ist nicht auf andere (natürliche oder juristische) Personen übertragbar.

§4 Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat erhält einen Teilnahmeplatz im Wert von 2677,50 EUR inkl. MwSt. für den Zertifikatskurs Community Manager*in der Community Academy, der vom 27.09.-27.10.2023 stattfindet. Die Teilnahme an einem anderen Termin bzw. Kurs ist nicht möglich. Zusätzlich kann die Stipendiatin bzw. der Stipendiat einmalig kostenfrei die Zertifikatsprüfung „Community Manager*in (BVCM)“ ablegen, ohne die Prüfungsgebühren in Höhe von 499 EUR zahlen zu müssen. Eine Barauszahlung des Stipendiums ist nicht möglich. Bei einer nicht bestandenen Prüfung besteht kein Anrecht auf eine weitere kostenfreie Prüfung.

§5 Die Teilnahmebestätigung wird elektronisch zugestellt. Es erfolgt kein Versand.

§6 Der BVCM übernimmt, soweit rechtlich zulässig, keinerlei Haftung für Irrtümer, Tippfehler sowie mögliche bei der Inanspruchnahme des Gewinns entstehende Schäden, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des BVCM zurückzuführen.

§7 Der BVCM behält sich außerdem das Recht vor, die Vergabe des Stipendiums ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.

§8 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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