Nach unserer ersten Vorstandsklausur in Frankfurt und vielen produktiven Zoom- und WhatsApp-Calls freue ich mich nun wirklich sehr, das erste Außen-Ergebnis des neuen BVCM-Vorstands verkünden zu dürfen: Künftig bekommt der BVCM Botschafter:innen, um den Verband noch besser in der Community-und-Social-Media-Szene zu verankern. Meine Vorstandskolleginnen und ich werden in den nächsten Tagen Gespräche mit geeigneten Kandidat:innen führen, um dann im März die ersten vier BVCM-Botschafter:innen ernennen zu können. Ich freue mich schon sehr auf diese Gespräche und auf die künftige Zusammenarbeit mit den BVCM-Botschafter:innen. Hier das vollständige Konzept:

BVCM-Botschafter:innen

Um die Verankerung des Bundesverband Community Management e.V. in der Community- und Social-Media-Management-Szene zu erhöhen und zu gewährleisten, beruft der Vorstand insgesamt sechs Personen zu Botschafter:innen des BVCM e.V.

BVCM-Botschafter:innen werden vom geschäftsführenden Vorstand des BVCM e.V. ernannt. Botschafter:in kann grundsätzlich werden, wer:

  • Mitglied im BVCM e.V. und dem Verband nachweisbar stark verbunden ist,
  • angestellt oder selbstständig im Bereich Community-, Social-Media- oder Content-Management, der sonstigen digitalen Kommunikation oder in der Lehre in diesen Bereichen tätig ist,
  • einen großen räumlichen Wirkungskreis hat,
  • gut vernetzt ist,
  • Positionen überparteilich und unabhängig vertreten kann sowie über einen einwandfreien Leumund verfügt.

BVCM-Botschafter:innen sind Multiplikator:innen des Verbandes. Sie haben die Aufgabe, sich ehrenamtlich für den BVCM einzusetzen und insbesondere an der Mitgliederwerbung- und gewinnung mitzuwirken.

BVCM-Botschafter:innen sollen sich dafür einsetzen, die Sichtbarkeit und die Bekanntheit des Berufsverbands in den digitalen Kommunikationsberufen zu steigern.

BVCM-Botschafter:innen erhalten

  • eine BVCM-Mail-Adresse der Form vorname.nachname@bvcm.org,
  • BVCM-Visitenkarten,
  • werden auf der Website des BVCM präsentiert
  • und können den Titel “Botschafter:in des BVCM e.V.” in ihrer Kommunikation (Website, Social Media, usw.) verwenden.

Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten erfolgt ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand gemäß aktueller Reisekostenrichtlinie. In der offiziellen Mail-Adresse der Botschafter:innen ist die offizielle BVCM-Signatur zu verwenden.

Mitte März 2024 werden durch den geschäftsführenden Vorstand vier Personen zu BVCM-Botschafter:innen für die Dauer von einem Jahr berufen. Ende Juni werden zwei weitere Personen zu BVCM-Botschafter:innen für die Dauer von einem Jahr berufen. Zweimalige Wiederernennung ist jeweils zulässig.

Der Vorstand kann die Berufung zum/r BVCM-Botschafter:in bei Fehlverhalten oder Untätigkeit jederzeit rückgängig machen.

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