„Hass ist krass – Liebe ist krasser“ so lautet der Buchtitel der Streetart Künstlerin Barbara. – ihre Botschaften platziert sie an realen Orten im Alltag, fotografiert sie ab und verbreitet sie anschließend über ihre Community in den sozialen Netzwerken. Ihr anonymer Protest gegen die Verrohung der Werte und Worte innerhalb der on- sowie offline Gesellschaft ist beispielhaft und einzigartig. Hassrede ist derweil kein neues Phänomen – die Dimension, die sie durch die (vermeintliche) Anonymität im Internet erreichen kann jedoch ist neu und für den oder die Betroffenen mitunter existentiell bedrohlich.

Die Amadeo Antonio Stiftung bezeichnet Hassrede nicht als sprachwissenschaftlichen Begriff. Vielmehr handle es sich dabei um einen „politische(n) Begriff mit mehr oder weniger starken Bezügen zu juristischen Tatbeständen.“[1] In diesem Zusammenhang spielt Volksverhetzung eine besondere Rolle. Laut Strafgesetzbuch (StGB) § 130 ist dieser Tatbestand erfüllt, wenn jemand „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.[2]

Etymologisch bedeutet Hass ‚Feindschaft oder Zorn‘. ‚Hassen auf‘ meinte, dass sich mehrere kleine (Sing-)Vögel als Schaar auf einen größeren Raubvogel stürzten, um diesen zu vertreiben oder zu eliminieren. Ein spannendes Bild, wenn man an die Scharen von KommentatorInnen in den sozialen Netzwerken denkt, die unter so manchem Lokalblatt [oder auch größerer Tageszeitung] ihrer Wut auf bestimmte Gruppen von Menschen freien (verbalen) Lauf lassen. Hass bedeutet also seit je her eine Art feindselige Haltung – wer sich heuer in den Kommentarspalten nach unten scrollt und liest, der erkennt, dass es dabei irrelevant scheint ob im Printbereich oder Fernsehen, ob auf Youtube, Facebook, Instagram, oder Twitter: Gehasstwird überall – der Unterschied zu früher ist, dass wir heute in Echtzeit mitbeobachten können, wie sich zu manchen Themen der Mob in einer Form kollektiver Wut (mit nur wenigen Korrektiven) vor sich hin ‚hated‘. Die unsoziale Komponente der sozialen Medien bekommt in der Hassrede ihren unzivilisierten Ausdruck. Soziale Netzwerke werden sozialen Hetzwerken.

Wo findet man Hass und ist das jetzt alles neu?

Feindbilder gibt es seit es die Menschheit gibt. Sie dienen der Abgrenzung und der Bestärkung der eigenen Gruppe. In den sozialen Medien erhalten Feindbilder die Möglichkeit sich schnell zu verbreiten. Hass-Anfällige Menschen haben hier ihren Raum gefunden Abneigung in Echtzeit zu verbreiten und bewusst Feindbilder aufzubauen. Meister der Hassrede und Ausgrenzung sind diverse rechtsextreme sowie rechtspopulistische Parteien und ihre AnhängerInnen, aber auch AnhängerInnen des militanten Islamismus bedienen sich der Netzwerke um die Beziehungen zu ihrer Gefolgschaft auszubauen und zu stärken.

Spannend hierzu wäre zunächst eine Umfrage unter CommunitymangerInnen, wie hoch sie den Aufwand einschätzen, sich mit Hasskommentaren im täglichen Business befassen zu müssen. Eine Studie von MedienwissenschaftlerInnen der Universität Mainz hat kürzlich untersucht, wie Onlinemedien mit respektlosen Kommentaren umgehen. Sie kommen zu dem Schluss, dass „Ironische Moderation von unzivilen Nutzerkommentaren auf Onlinenachrichtenseiten“[3] die Glaubwürdigkeit und Nachrichtenqualität des Mediums schädigen. So heißt es ein Ergebnis der Studie, die in der Fachzeitschrift Communication Research publiziert wurde:

„Reagieren die Moderatoren etwa mit einem ähnlichen Schema, indem sie die niedrige Qualität der Kommentare mit ironischen oder sarkastischen Bemerkungen kritisieren, steigert dies für Beobachter zwar den Unterhaltungswert der Diskussionen. Gleichzeitig schaden diese Bemerkungen jedoch der Glaubwürdigkeit des Mediums, lassen die kommentierten Nachrichten weniger relevant und professionell wirken und reduzieren darüber hinaus die Bereitschaft der Beobachter, am Diskussionsforum teilzunehmen.“[4]

Was kann ich als NutzerIn machen bei Hasskommentaren?

Zunächst ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu werden, ob sich bereits um einen Straftatbestand handelt oder nicht. Dazu hilft es sich den § 130 StGB immer mal wieder im Wortlaut anzusehen. Wenn es sich um einen Straftatbestand handelt gibt es verschiedene Möglichkeiten (und dabei sollte man immer im Hinterkopf haben, dass andere Leute mitlesen, aber nicht unbedingt mitkommentieren). Ich kann einen Screenshot machen, den Link zum Profil des Kommentierenden speichern und dies an die Polizei übergeben. Das hat für den Kommentierenden dann im Besten Fall rechtliche Konsequenzen. Das kann aber dauern. Der Kommentar bleibt weiter im Netz. Ich kann alternativ die Seite anschreiben und den/die CommunitymanagerIn darauf aufmerksam machen, dass hier Inhalte publiziert werden, die gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstoßen und nach § 130 StGB strafbar sind. In der Regel wird der Kommentar dann gelöscht, das Profil des Kommentierenden gesperrt. Die Folge? Keine für den Kommentierenden. Er erfährt keine rechtliche Konsequenzen, wird sich andere virtuelle Räume suchen um seinen Hass zu verbreiten oder sich gleich mit neuem Namen und neuer ID in den sozialen Netzwerken anmelden und genau da weiter machen, wo ihm kurz vorher verwehrt wurde ungehindert zu hassen. Eine dritte Variante ist dem Sachverhalt Ironie entgegen zu setzen. Hier setzt zum Beispiel die Kampagne No Hate Speech[5] an. Die Kampagne startete im Juli 2016 in Deutschland und wird durch die Agentur der „Neuen deutschen Medienmacher“ umgesetzt. Gefördert wird sie in Deutschland im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Ziel ist es gegen Hass und Diskriminierung im Internet vorzugehen. In diesem Zusammenhang entwickelten die Medienmacher auch das „Bundestrollamt“ – eine Plattform für ironisch, satirische Videos zum Umgang mit diesem Thema. NutzerInnen können diese unter Hasskommentare posten um den stillen Mitlesenden zu zeigen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist mit diesem Kommentar. Die Hemmschwelle, diese Mittel zu bedienen dürfte geringer sein, als bei der aktiven Verantwortungsübernahme, des Melden an das Communitymanagement oder des tatsächlichen Anzeigen von Straftatbeständen im Real-Life. Der Nutzer erhält so ein Gefühl, etwas ‚Gutes‘ getan zu haben – doch reicht das (in Anbetracht der Ergebnisse der Universität Mainz) aus? Wo bleibt die Konsequenz für den Straftäter oder die Straftäterin? Ein ‚Wir-machen-etwas-dagegen-Gefühl‘ mag gut und schön sein für die eigene Identität und das eigene Wohlbefinden, aber bliebe nicht dann doch das Netz frei von (berechtigter) Sanktion im Real-Life? Es gibt eine Vielzahl von Plattformen, die sich ironisch mit dem Thema auseinandersetzen. Dazu zählen unter anderem ‚Hooligans gegen Satzbau‘ oder ‚Storch Heinar‘. Eher sachlich, fachliche Plattformen sind – neben anderen – mimikama – die Plattform im Bereich der Aufdeckung von Falschmeldungen und Gerüchten oder GeschichtsCheck eine Vereinigung von HistorikerInnen gegen die Instrumentalisierung von Geschichte und Hassrede im Netz.

Es gibt auch die Möglichkeit Inhalte bei der Seite www.jugendschutz.net zu melden, wenn man einen Netzfund für „illegal, jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend“[6] hält. Wenn man dieses Verfahren einmal durch exerziert hat ohne jeweils vom Anbieter kontaktiert worden zu sein, erübrigt sich aber jeder weitere Versuch. Ein Klick auf das Portal http://www.online-strafanzeige.de/ gibt einen Überblick wie man Straftaten online melden kann – NutzerInnen müssen hier eine aktive couragierte Rolle einnehmen und sich mit Herz und Gesicht aktiv gegen Hass wehren. Das Portal ist kein staatliches Angebot – es ist das Angebot einer Agentur, die alle bekannten Portale zur Möglichkeit der Meldung von Straftaten auf dem online Weg bündelt und die bestehenden staatlichen Angebote verlinkt. Wünschenswert ist wenn der Staat die Möglichkeiten, die e-Governement bereit hält, aktiv nutzen und transparent machen würde. Es gibt über das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik eine Liste mit Anlaufstellen für Opfer von Cybercrime[7] und die Möglichkeit einzelner online-Wachen in einigen Bundesländern. Fakt ist: Als NutzerIn kann ich ortsunabhängig bei jeder online-Wache Anzeige erstatten. Die Anzeige würde dann ihren bürokratischen Lauf bis zur entsprechenden Strafverfolgungsbehörde nehmen. Das dauert unter Umständen eine Weile und dann muss man als NutzerIn oder CommunitymangerIn entscheiden: Lasse ich den Inhalt solange stehen (dann lesen es andere mit, glauben es vielleicht?) oder lösche ich den Inhalt (ohne vielleicht vorher die Straftat gesichert zu haben, es kommt zu keiner strafrechtlichen Verfolgung unter Umständen – hierzu müsste man mit MedienrechtlerInnen und der Justiz ins Gespräch kommen). Diese bürokratischen intransparenten Wege Hass anzuzeigen nützen dem oder der NutzerIn erst einmal nicht wirklich viel, dem Opfer der Hassrede noch viel weniger: Der lange Weg der Bürokratie und Verlinkungen sowie unklaren Zuständigkeiten führen vermutlich dazu, dass NutzerInnen die Strafanzeige am Ende nicht stellen, weil sie glauben dafür in die nächste Polizeidienststelle vor Ort zu müssen. Hier muss der Gesetzgeber schnellere Möglichkeiten und mehr Aufklärung schaffen, wenn, wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig es auf dem Demokratiekongress am 08.11.2016 in Berlin betonte, wir dafür sorgen müssen, „dass auch im Netz nicht denjenigen das Netz gehört, so wie wir es versuchen auf der Straße zu organisieren. Denn von Hass und Hetze, von gewalttätigen Worten bis zur Gewalttat ist es kein weiter Weg. Und auch im Netz müssen Menschenwürde, Anstand und Menschenrechte gewahrt bleiben.“[8] An dieser Stelle wäre es begrüßenswert, wenn Innenminister de Maizière aktiv werden und entsprechende Angebote schaffen würde, die es dem Nutzenden leicht machen, Gewalt zu melden, da wo sie sinnvollerweise auch geahndet werden kann. Was nützt uns am Ende all die Kreativität im Netz, wenn Straftaten unbestraft bleiben und die Opfer durch die langsam mahlenden Systemmühlen erneut zum Opfer des Systems werden? Bisher tragen die CommunitymanagerInnen einen Großteil der Verantwortung wie sie mit Hass umgehen, ab wann sie löschen und ob überhaupt? Wie sie mit der ‚stillen MitleserInnenschaft‘ umgehen oder ob sie darauf setzen, dass schon irgendwer das letzte Wort haben wird, und dass dann hoffentlich ein gutes couragiertes Wort der Gegenrede ist. Und wenn der Inhalt gelöscht ist? Die Einstellung beim Kommentierenden bleibt – allein die Straftat, wird gelöscht, was es den Behörden im Zweifel noch schwieriger macht, rechtlich adäquat zu reagieren. Hier bedarf es eines ExpertInnen-Gremiums, bestehend aus CommunitymangerInnen, Plattformbetreibenden sowie staatlichen Akteuren mit entsprechenden Handlungsbefugnissen und –mitteln, die neue Ideen, Instrumente und Wege zur einfachen strafrechtlichen Verfolgung von Hassrede im Netz initiieren und umsetzen können.

Die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung wurde am 13. Juli 2016 vom Bundeskabinett beschlossen.[9] Die Bundesregierung erkennt darin, dass „Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus im Netz ein anhaltendes Problem sind. […] Damit sind auch neue Herausforderungen für den öffentlichen politischen Diskurs verbunden“.[10]

Ziele Medien & Internet

Für die markierten Ziele[11] der Bundesregierung im Handlungsfeld MEDIEN & INTERNET dürften sich auch spannende Tätigkeiten und Projekte im Rahmen von bundesgeförderten Mitteln ergeben für CommunitymanagerInnen. Hier sind insbesondere die Bundesprogramme Demokratie leben! und Zusammenhalt durch Teilhabe zu nennen die sich als Ziel gesetzt haben, Gegennarrative zu entwickeln.

Zivilcourage stärken und für eine zivilisierte Gesprächskultur in der öffentlichen Debatte zu sorgen bleibt on- und offline eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.[1]http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hatespeech/was-ist-ueberhaupt-hate-speech/
[2]https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
[3]https://www.uni-mainz.de/presse/77011.php
[4]https://www.uni-mainz.de/presse/77011.php
[5]https://no-hate-speech.de/
[6]https://www.jugendschutz.net/hotline/
[7]https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Meldestelle/ZAC/polizeikontakt.html
[8] Aus der Keynote von Ministerin Manuela Schwesig zum Demokratiekongress am 08.11.2016 in Berlin
[9]https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-zur-extremismuspraevention-und-demokratiefoerderung/109024?view=DEFAULT
[10] Seite 24 im Strategiepapier auf:  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-zur-extremismuspraevention-und-demokratiefoerderung/109024?view=DEFAULT
[11] Seite 24 im Strategiepapier auf:  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-zur-extremismuspraevention-und-demokratiefoerderung/109024?view=DEFAULT

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